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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Aktuelle Entwicklungen zur Verlängerung des Lockdowns für PTs und Studios

Gestern, am 5. Januar, berieten sich die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der Kanzlerin erneut über die Verlängerung des derzeit bundesweit geltenden Lockdowns und – da die bisherigen Einschränkungen noch immer keinen dauerhaften Rückgang der Infektionszahlen bewirken – über zusätzliche, verschärfte Maßnahmen.


Auch bei dem gestern beschlossenen Kurs zur Bekämpfung der Pandemie gilt, dass die Regelungen für die Zeit vom 11. bis 31. Januar nun einer rechtlichen Grundlage durch Anpassung der jeweiligen Corona-Verordnungen auf Landesebene bedürfen. Zwar sind für den auf Bundesebene beschlossenen verlängerten Lockdown im Januar keine im Vergleich zur aktuellen Situation weitergehenden direkten oder indirekten Einschränkungen im Hinblick auf die Ausübung von Sport vorgesehen, jedoch ist es wie bisher möglich, dass einzelne Bundesländer im Zuge der Anpassung ihrer Corona-Verordnung auch hier nochmals strengere Vorschriften erlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass zumindest die bisherigen Einschränkungen bei der Sportausübung bis Ende Januar in allen Bundesländern aufrecht erhalten bleiben.


Da die bislang geltenden Fassungen der Corona-Verordnungen auf Länderebene mit Ablauf des 10. Januar außer Kraft treten, werden spätestens ab kommende Woche Montag, dem 11. Januar, etwaige neuen Regelungen hinsichtlich der Ausübung von Sport bekannt sein. Sofern sich dann Änderungen für Ihre Tätigkeit als Personal Trainer ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich hier auf fitness-law.de.


Vorher können wir zu den aktuellen Änderungen bisher nichts Neues vermelden.

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