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Aktuelle Stellungnahmen der Bundesländer zu den Betriebsschließungen von PT-, EMS- und Microstudios

In den vergangenen Wochen seit der Öffnung von Betrieben im Einzelhandel gab es große Unsicherheiten, wie es sich mit den Betriebsschließungen bei PT-, EMS- und Microstudios verhält. Wir haben mit dem nachfolgenden Anschreiben alle Landesministerien angeschrieben und um eine aktuelle Stellungnahme gebeten.


Stellungnahme der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hamburg und Sachsen-Anhalt auf die Nachfrage der Verbandsanwälte des BPT e.V. Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte zu fortgesetzten Betriebsschließungen und Tätigkeitsverboten bei PT - Studios

Stand: 30.04.2020

1. Anfrage der Verbandsanwälte Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte

Sehr geehrte Damen und Herren,

(…)

Im Rahmen der kürzlich bundesweit beschlossenen Lockerungen, stehen die Mitglieder des BPT nun erneut vor der Frage, ob hiermit eine Änderung der bisherigen Rechtslage für Ihre Tätigkeit als Personal Trainer einhergeht. So liegen uns beispielsweise Informationen über die Wiedereröffnungen von Fitness- und Gesundheitsanlagen in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (Stand: 21.04.2020) sowie über bundesweit teils erteilte, teils abgelehnte Sondergenehmigungs-Anträge vor.

Ich möchte Sie daher höflich darum bitten, uns folgende Fragen hinsichtlich der nun eingetretenen oder kurz bevorstehenden neuen Rechtslage zu beantworten:

1. Dürfen Personal Trainer wieder in Ihren eigenen (gewerblichen) Räumlichkeiten Personal Training und EMS-Training mit Einzelkunden unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften ausüben?

2. Ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. maximale Gesamtfläche des Studios) möglich?

3. Wird hierfür eine Sondergenehmigung benötigt und wenn ja, wo wird sie beantragt?

Ihre Auskunft, die wir erneut an den BPT übermitteln werden, hilft nicht nur den Mitgliedern des BPT sondern trägt auch zur Vermeidung einer hohen Anzahl von Einzelanfragen bei den zuständigen Behörden Ihres Bundeslandes bei.

Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Michael M. Bayer

Rechtsanwalt

Mittlerweile liegen uns von allen Bundesländern entsprechende Antworten vor. Die Stellungnahmen können unter kroll@nkr-hamburg.de angefordert werden - für Mitglieder des Bundesverbandes Personal Training e.V. ist die Übersendung der Liste kostenfrei.

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