Auf Anfrage der Verbandsanwälte des BPT e.V., Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte in Hamburg bei der zuständigen Gesundheitsbehörde in Bremen, ob PT im PT- Studio, beim Kunden oder draußen zulässig ist, ist seitens der Gesundheitsbehörde wie folgt geantwortet worden:
"Sehr geehrter Herr Bayer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Land Bremen dürfen zwei Personen gemeinsam Sport treiben. Somit spricht nichts gegen die von Ihnen genannten Szenarien.
Mit freundlichen Grüßen"
Damit darf in Bremen PT zu zweit draußen, beim Kunden und im PT - Studio ausgeübt werden.
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