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Eilantrag erfolgreich! Verwaltungsgericht Hamburg lässt Studioöffnung zu!

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fitnessstudio-Kette Fitness First seine acht Studios in Hamburg wiedereröffnen darf. Die im Zug des „Lockdown light“ vom Hamburger Senat angeordnete Schließung sei rechtswidrig.


Die Begründung des Gerichts:


Die Hamburger Senatsverwaltung hätte wegen der damit verbundenen Grundrechtseingriffe nicht allein, ohne Mitwirkung des Parlaments, entscheiden dürfen.


Ob die Verwaltungsgerichte anderer Bundesländer nachziehen, bleibt abzuwarten.


Zuvor hatte jedoch ebenfalls das Hamburger Verwaltungsgericht den Eilantrag einer weiteren Fitnessstudiobetreiberin abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer verstoße das Verbot bei nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.


Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Im Ergebnis führt dies dazu, dass auch PT-Studios, EMS - Studios und andere Mikrostudios mit dieser Argumentation des sog. Parlamentsvorbehalts, also der Notwendigkeit, ein förmliches Gesetz für derartige Maßnahmen durch das Parlament verabschieden zu lassen, mit einigem Erfolg vor Gericht ziehen können.


Für weitere Rückfragen, ggf. auch zur Durchführung etwaiger Eilanträge gegen Schließungen wenden Sie sich per E-Mail gern an rechtsanwaelte@nkr-hamburg.de




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