Gestern hat der Hamburger Senat weitere Lockerungen auf der Grundlage der spürbar zurückgehenden Corona-Infektionszahlen entschieden.
Für Studios bedeutet dies konkret, dass wieder im Studio trainiert werden darf. Allerdings natürlich unter entsprechenden und auch noch etwas strengeren Regeln, wie z.B. das Einhalten von 2,5 Meter Abstand zwischen den Trainierenden.
Hier nochmals die seit gestern gültige Verordnung mit der für den Sportbereich entscheidenden Passage:
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 27. Mai 2020)
§34 Sportbetrieb in Sportanlagen
(3) Der Sportbetrieb auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen ist zulässig, wenn die Sportausübung und der Trainingsbetrieb kontaktfrei durchgeführt werden und die Sportausübenden, mit Ausnahme der Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In geschlossenen Räumen gilt ein Mindestabstand von 2,5 Metern bei der Sportausübung. Der Wettkampfbetrieb ist nicht zulässig. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden.
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Comentarios