Einigen PT- oder EMS- Studio sind behördliche Sondergenehmigungen trotz Lockdowns eingeräumt worden, sodass diese Betreiber ihre Leistungen nun wieder anbieten dürfen.
Es ist dabei zu Wiedereröffnungen von Studios in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gekommen (Stand: 22. April 2020). Bei diesen Studios handelt es sich insbesondere um Mikro-Studios mit einer Fläche bis zu max. 200 Quadratmetern oder um Physiotherapiepraxen mit Fitnessangeboten in einem angeschlossenen Selbstzahlerbereich.
Wer derartige Studios betreibt, sollte entsprechende Anträge auf eine Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt und/oder der Gesundheitsbehörde unverzüglich stellen. Begründet werden sollte dies damit, dass bei einem PT- oder EMS-Studio klar nachvollziehbar ist, welche trainierende Person wann und wo mit wem Kontakt hatte. Die Infektionskette kann dadurch nachverfolgt werden. Zudem beschränkt sich die Anzahl der Personen bei einem EMS-Training – sofern die geltende DIN 33961-5 eingehalten wird – auf maximal drei Personen, d.h. ein Trainer und ein bis max. zwei Kunden.
Bei Rückfragen zum Antrag gern Kontakt aufnehmen zu:
Matthias W. Kroll, LL.M.
Rechtsanwalt
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