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Es kam, wie erwartet - Niederlage vor dem Bundessozialgericht! Was heißt das jetzt für PTs?

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Wie erwartet, haben wir für einen Mandanten eine Zurückweisung unserer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht "kassiert".


Diese Entscheidung kam deshalb für uns nicht überraschend, da nur etwa 4-5% aller Nichtzulassungsbeschwerden bei den Obergerichten überhaupt angenommen werden. Die Wahrscheinlichkeit, hier zu unterliegen, lag also bei mehr als 95%!


Aber was heißt das jetzt für die PTs?


Im Grunde bedeutet die Entscheidung für die Frage der weitere Einstufung von PTs als rentenversicherungspflichtig nicht besonders viel. Die Entscheidung des LSG Niedersachsen - Bremen, die zulasten des PT ergangen war, ist nunmehr für die Branche zwar eine "Benchmark", aber solange andere Landessozialgerichte in anderen Bundesländern diese Entscheidung aus Niedersachsen nicht bestätigen, ist in den anderen Bundesländern der erstinstanzlichen Rechtsprechung zu folgen, wie z.B. stattgebenden Entscheidungen in Baden - Württemberg oder Bayern.


Das Bundessozialgericht hat in seiner hiesigen Entscheidung darauf verwiesen, dass es zu der Abgrenzung zwischen Berater und Lehrer bereits entschieden habe. Diese Rechtsprechung sei auch weiterhin bei der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines PTs durch die Instanzgerichte heranzuziehen.


Im Ergebnis bedeutet dies, die Entscheidung des Landessozialgerichts Bremen - Niedersachsen zur Grundlage der eigenen Beurteilung, ob ein PT rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, im Einzelnen heranzuziehen.


Eine genaue Besprechung dieses Urteils erfolgt in Kürze in diesem Blog an gleicher Stelle.




 
 
 

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