In den Auslegungshinweisen zur Corona - VO in Hessen werden PT – Studios nicht ausdrücklich genannt, wohl aber EMS – Studios, Fitness – Studios und ähnliche Einrichtungen. Hierunter könnte man wohl auch PT – Studios fassen.
Andererseits heißt es in der VO:
(2) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt
Wenn man also das PT – Studio als private Sportanlage ansieht, wäre PT im Studio in der 1:1 – Situation erlaubt.
Insofern bleibt dies unklar; wir werden zu den unklaren VO jeweils Kontakt mit den Ministerien aufnehmen. Wie die betroffenen PT in Hessen agieren sollen, bedarf einer individuellen Beratung und Abstimmung, da hohe Bußgelder drohen.
Wegen der unklaren Rechtslage ist der BPT e.V. in der Klärung mit den zuständigen Fachministerien.
PT im Freien zu zweit dürfte zulässig sein.
Anmerkung vom 3.11.2020: In einem Fall hat das Ordnungsamt den Weiterbetrieb eines PT - Studios unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen für die 1 : 1 - Betreuung zugelassen.
Anmerkung vom 4.11.2020: Stellungnahme des Ordnungsamtes Langenselbold/Hessen, dass PT im 1:1 nur noch draußen zulässig ist.
Betreff: Sportstudios, Fitnesscenter, EMS-Studios und ähnliche Betriebe
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Hessen hat zum heutigen Tage die Auslegung zu den Corona-Verordnungen angepasst.
Das Personaltraining ist ab heute NICHT mehr in Gebäuden gestattet. Sofern Sie das anbieten, darf das Training nur DRAUSSEN stattfinden.
Es tut mir leid dies mitzuteilen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung. Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Sportliche Grüße aus dem Rathaus
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Juracka
Amtsleiter Ordnungsamt
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