Wie das Hamburger Abendblatt heute berichtet, hat ein Hamburger Fitnessunternehmer einen Weg gefunden, trotz Lockdown seine Mitglieder weiter an Geräten trainieren zu lassen: Es wurden je vier kleine Eventzelte vor dem Fitnessstudio und auf der Dachterrasse aufgebaut und mit Trainingsgeräten bestückt. Dort wird gemeinsam mit einem Personaltrainer trainiert, der eine Maske trägt.
Mit dieser Vorgehensweise war auch das Verwaltungsgericht Hamburg einverstanden, sodass der Fitnessunternehmer sein Studio trotz der Corona-Bedingungen in dieser Weise öffnen darf.
Ob dieser Weg auch in anderen Bundesländern gangbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an rechtsanwaelte@nkr-hamburg.de
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