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Land Brandenburg zu PT unter Corona - VO: Auch in PT- Studios zulässig!

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Auf unsere Anfrage hin, hat das zuständige Ministerium in Brandenburg folgendes erläutert:


"Sehr geehrter Herr Bayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich aufgrund der Vielzahl von Anfragen leider erst jetzt antworten kann.

Laut der Brandenburger Verordnung ist der normale Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen grundsätzlich untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen und vergleichbare Einrichtungen.

Aber es gibt Ausnahmen beim Sport, denn Bewegung ist gesund. So ist Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich. Das bedeutet zum Beispiel für Fitnessstudios: Man darf alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts dort trainieren. Dann darf sich dort aber niemand anderes aufhalten. Auch keine Trainer. Übertragen auf das Personal Training heißt das: Das Training ist nur im 1:1 Trainer/Einzelkunde möglich – und das ist unabhängig vom Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Susann Fischer

Bürgeranfragen Corona Land Brandenburg

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