Die aktuelle Corona - Verordnung in NRW, die ab dem 2.11. gilt, ist veröffentlicht.
Hiernach gilt:
I. Schließung von PT - und Mikrostudios § 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig Auch wenn PT - und Mikrostudios nicht ausdrücklich genannt sind, wird man sie aufgrund der weiten Formulierung wohl unter den Begriff der "privaten Sportanlage" oder jedenfalls der "ähnlichen Einrichtungen" fassen müssen.
Damit dürften PT - Studios und Mikrostudios ab dem 2.11. zu schließen sein.
II. Zulässigkeit von PT (1:1 - Betreuung) im Freien § 9 Sport
1. (...) Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Hiernach ist PT - Training in der 1:1 - Betreuung im Freien in jedem Fall zulässig.
Nach dem Wortlaut der Vorschrift dürfte auch die 1 : 1 - Betreuung beim Klienten zu Hause zulässig sein.
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