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Neuer Stand für Bayern: Ist PT erlaubt und wenn ja, wie?

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Aktualisiert: 10. Nov. 2020


Personal Training unterfällt nach Auffassung der Behörden in Bayern nicht dem Verbot des § 11 Abs. 1 Satz 2 8. BayIfSMV, weil der Sportcharakter im Vordergrund steht, so dass sich die Zulässigkeit nach § 12 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 1 8. BayIfSMV nach den dortigen Vorgaben bemisst (allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands). Werden diese eingehalten, so ist Personal Training zulässig.


Dürfen EMS oder Mikrostudios in Bayern offenbleiben?

Yoga-Studios, PT- und EMS - Studios sind keine Fitnessstudios nach § 10 Abs. 4 der 8. BayIfSMV. Diese sind als Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr nach § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV anzusehen. Sowohl in Yoga- als auch in PT - und EMS-Studios wird in der Regel Individualsport ausgeübt. Das heißt ergänzend zu § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV gilt § 10 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV und die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.


Hinweis: Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!


 
 
 

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