Nach den aktuellen Auslegungshinweisen in S-H heißt es:
"Je nach Größe, Belüftungsbedingungen vor Ort und vor allem dem jeweiligen Hygienekonzept können in einer Sportanlage auch mehrere Einzelsportler:innen, Paare oder Hausstände trainieren, wenn ausreichend Abstände zwischen den Einzelsportler:innen, Paaren oder Hausständen eingehalten werden. Das bedeutet nicht, dass ein Yogakurs unter Einhaltung des Mindestabstands in einem Raum trainieren darf. Möglich ist es aber, dass in einer ausreichend großen Turnhalle mit entsprechendem Hygienekonzept beispielsweise jeder zweite Hallenplatz an jeweils zwei Badmintonspieler:innen vermietet werden kann.
Sogenanntes Personal Training ist in diesem Rahmen möglich, beispielsweise im eigenen Studio der Trainer:innen. Auch Tanz und Balletttanz darf nur noch alleine, zu zweit oder mit im selben Haushalt lebenden Personen ausgeübt werden.
Damit steht fest: PT geht in Schleswig - Holstein auch im PT - Studio!
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