Nach Auskunft des Ordnungsamtes Köln gilt folgendes:
a) Personal Training 1:1 (und NUR 1:1, also nicht zwei Partner oder so!) ist als Individualsport grundsätzlich zulässig,
ABER (!):
b) NUR im Freien (draußen) - ODER beim Kunden zuhause (Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG) und NICHT auf Sportanlagen!
c) EMS- und Personal-Training-Studios sind unter "ähnliche Einrichtungen" zu subsumieren und damit ist deren Nutzung auch NICHT gestattet;
d) Ausnahme: Für das EIGENE und ALLEINIGE Training dürfe ich selbstverständlich die eigenen Räume nutzen (Zitat: "Das sind ja IHRE Räume, insofern können SIE dort natürlich selbst trainieren, ABER nur SIE und zwar ALLEINE, auch nicht 2 Personen gleichzeitig!");
e) Die Raumnutzung durch eingemietete Physiotherapeuten ist nach den Vorgaben des §12 CoronaSchVO gestattet - das gilt allerdings NUR für Behandlungen auf Rezept! Für Physios und Heilpraktiker gelten die Empfehlungen des RKI.
Der Vollständigkeit halber:
Ernährungsberatung, Coaching und sonstige Dienstleistungen sind zulässig nach den Vorgaben des §12 CoronaSchVO - aber NUR unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m!
Beispiele:
Fettmessung mit der TANITA Analysewaage: JA
Fettmessung mit Caliper: NEIN
Umfangsmessung mit Maßband: NEIN
Coaching mit mind. 1,5m Abstand: JA
Für die Bereiche Coaching, Ernährungsberatung und „sonstige Dienstleistungen“ gilt dann auch nur die Maßgabe 1:1 oder darf dort z.B. in einer kleinen Gruppe mit Abstand beraten werden?