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AutorenbildMatthias W. Kroll

Update Corona - VO in NRW: Was ist in Köln erlaubt?

Nach Auskunft des Ordnungsamtes Köln gilt folgendes:


a) Personal Training 1:1 (und NUR 1:1, also nicht zwei Partner oder so!) ist als Individualsport grundsätzlich zulässig,

ABER (!):

b) NUR im Freien (draußen) - ODER beim Kunden zuhause (Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG) und NICHT auf Sportanlagen!

c) EMS- und Personal-Training-Studios sind unter "ähnliche Einrichtungen" zu subsumieren und damit ist deren Nutzung auch NICHT gestattet;

d) Ausnahme: Für das EIGENE und ALLEINIGE Training dürfe ich selbstverständlich die eigenen Räume nutzen (Zitat: "Das sind ja IHRE Räume, insofern können SIE dort natürlich selbst trainieren, ABER nur SIE und zwar ALLEINE, auch nicht 2 Personen gleichzeitig!");

e) Die Raumnutzung durch eingemietete Physiotherapeuten ist nach den Vorgaben des §12 CoronaSchVO gestattet - das gilt allerdings NUR für Behandlungen auf Rezept! Für Physios und Heilpraktiker gelten die Empfehlungen des RKI.

Der Vollständigkeit halber:


Ernährungsberatung, Coaching und sonstige Dienstleistungen sind zulässig nach den Vorgaben des §12 CoronaSchVO - aber NUR unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m!


Beispiele:

Fettmessung mit der TANITA Analysewaage: JA

Fettmessung mit Caliper: NEIN

Umfangsmessung mit Maßband: NEIN

Coaching mit mind. 1,5m Abstand: JA


179 Ansichten1 Kommentar

1 comentário


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05 de nov. de 2020

Für die Bereiche Coaching, Ernährungsberatung und „sonstige Dienstleistungen“ gilt dann auch nur die Maßgabe 1:1 oder darf dort z.B. in einer kleinen Gruppe mit Abstand beraten werden?

Curtir
Beitrag: Blog2_Post
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