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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Berlin hat Pressemitteilung zu neuen Corona - Verordnung veröffentlicht

Der Senat von Berlin hat am 29. Oktober 2020 die Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese tritt am 2. November in Kraft. Die Änderungen an der Verordnung werden am 31. Oktober 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt und im Internet veröffentlicht.


Danach gilt für PTs und PT- und Mikrostudios folgendes:


I.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.


Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.


Hiernach ist PT in der 1 : 1 - Betreuung sowohl im Freien als auch beim Klienten unter den vorgenannten Einschränkungen zulässig.


II.

Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder, Thermen und ähnliche Einrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen zu halten.


Auch wenn PT- und Mikrostudios nicht ausdrücklich genannt sind, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass sie unter den Begriff der "ähnlichen Einrichtungen" zu fassen sind.


Wie sich PT- und Mikrostudioinhaber im Einzelnen verhalten, sollte in einem individuellen anwaltlichen Beratungsgespräch erörtert werden, zumal hohe Bußgelder drohen.

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