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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Corona - Verordnung in Bayern ist veröffentlicht - Was gilt für PTs?

Es wurde die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht (zu finden unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/).

Hiernach gilt für PTs und PT- und Mikrostudios Folgendes:

I.

§ 10 Sport

(1) 1Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. 2Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt. 3Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) (…)

(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.

(4) Der Betrieb von Fitnessstudios ist untersagt.

Hiernach ist PT in der 1:1 - Betreuung sowohl im Freien als auch beim Kunden unter Einhaltung der üblichen Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.

II.

Sofern man PT - und Mikrostudios unter den Begriff einer "anderen Sportstätte" fasst, wäre PT in PT - und Mikrostudios in der 1 :1 - Betreuung nach dem Wortlaut der Vorschrift weiterhin zulässig, weil die sportliche Betätigung auch in den Sporthallen stattfinden darf, und nicht nur auf eine sportliche Betätigung im Freien beschränkt wird, wie dies z.B. in anderen Verordnungen der Fall ist.

Dagegen steht allerdings die Formulierung, wonach „Der Betrieb von Fitnessstudios untersagt“.

Aufgrund unserer Erfahrungen in Bayern, wo nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgericht München im Rahmen eines Eilverfahrens (Beschluss v. 03.06.2020; Az.: M 26 E 20.2203) festgestellt wurde, dass ein Personal Training-Studio, in dem mit mehreren Kunden zur gleichen Zeit Einzeltrainings abgehalten werden, kein Fitnessstudio ist, dürfte somit unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen eine 1:1-Betreuung weiterhin zulässig sein.

Wie der jeweilige Studiobetreiber konkret vorgeht, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung besprochen werden, da hier u.U. hohe Bußgelder drohen können.

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