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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Die aktuelle Corona - Lage für die Fitness - Branche

Aufgrund bundesweit unverändert hoher Infektionszahlen hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 in einer gemeinsamen Telefonkonferenz weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Das fünfseitige Beschlussdokument umfasst beispielsweise neue Regelungen für private Zusammenkünfte sowie zur Schließung des Einzelhandels und der Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege.


Konkrete Maßnahmen im Hinblick auf die Ausübung von Sport finden sich hingegen nicht im Dokument. Der gestern gefasste Beschluss entfaltet selbst keine Rechtswirkung gegenüber den Betroffenen. Stattdessen ist es nun – wie bisher – Aufgabe der Länder, die beschlossenen Maßnahmen in die jeweiligen Corona-Verordnungen auf Landesebene einzuführen.


Ob einzelne Bundesländern im Zuge der Anpassung der Verordnungen auch strengere Vorschriften zur Sportausübung erlassen oder ob der status quo hinsichtlich der Ausübung von Personal Training weiterhin aufrecht erhalten wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.


Hier muss bis zur Verkündung der abgeänderten Verordnungen abgewartet werden.


Sollten uns neue Regelungen im Bezug auf Personal Training bekannt werden, veröffentlichen wir diese wie gewohnt hier auf fitness-law.de

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