top of page
Suche
  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Dr. Nietsch & Kroll reichen für PT - Studio Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg ein!

Wir haben am vergangenen Freitag für einen Mandanten in Hamburg - ein PT - Studio mit zwei Standorten in Hansestadt - einen Eilantrag auf gerichtliche Entscheidung zuständgen beim Verwaltungsgericht in Hamburg eingereicht.


Wir haben beantragt, der Freien und Hansestadt Hamburg aufzuerlegen, bis zu einer Entscheidung über den Antragsgegenstand im Hauptsacheverfahren, die Regelung des § 5 Abs. 3 der 6. Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO), gültig seit dem 13. Mai 2020 in dem Umfang außer Vollzug zu setzen, soweit darin die Öffnung von Personal Training-Studios für den Publikumsverkehr untersagt wird.


Begründet haben wir dies im Wesentlichen damit, dass § 5 Abs.3 der Hamburger Corona -Verordnung in die freie Berufsausübung der Antragstellerin nach Art. 12 Abs. 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz Art. 3 Abs. 1 GG eingreift, da sie der Antragstellerin untersagt, ihre Personal Training-Studios in Hamburg für den Publikumsverkehr zu öffnen.


Sogar die Ausübung von Betrieben wie beispielswiese Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios (gem. § 12 der Hamburger Corona-Verordnung), deren Zweck es erfordert, den empfohlenen Mindestabstand zur Infektionsvermeidung erheblich zu unterschreiten, ist nach der gegenständlichen Verordnung zulässig. Weder ist ein erhöhtes Einzel- oder Allgemeininteresse an der Öffnung der von den Ausnahmeregelungen umfassten Betriebe und Angebote erkennbar, noch kann hier eine geringere Infektionsgefahr angenommen werden als beim Betrieb unserer Mandantin.


Vor diesem Hintergrund muss die entsprechende Verordnung aufgehoben werden, soweit dies PT - Studios betrifft.


Wir halten Sie auf diesem Blog unterrichtet, wie das Verfahren weiterläuft.


Rückfragen an kroll@nkr-hamburg.de


18 Ansichten0 Kommentare
Beitrag: Blog2_Post
bottom of page