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"Harter Lockdown" - Neue Regeln in Schleswig - Holstein

  • Autorenbild: Matthias W. Kroll
    Matthias W. Kroll
  • 16. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Dez. 2020

Die Auslegung hat sich im Zuge des "in SH geändert.


Während es bis vor diesen Änderung noch zulässig war, heißt es jetzt in den Auslegungshinweisen zum Sport:


Freizeit- oder Breitensport ist nach der neuen Verordnung nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Das Abstandgebot von mindestens 1,5 Metern gilt in diesen Fällen nicht.


Sportanlagen, also sämtliche Sportplätze und Hallen, sind für die Ausübung von Sport zu schließen. Sport darf dort nicht stattfinden, also auch nicht allein oder zu zweit. Auch der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen wie z.B. Tanzschulen, Ballettschulen oder -studios ist untersagt. Auch Personal-Training zu zweit ist in diesen Einrichtungen untersagt.


Demnach ist PT in diesem Räumlichkeiten nicht erlaubt. Sport im Freien dürfte demnach aber weiterhin beim 1:1-Training zulässig sein.



 
 
 

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