Für Selbstständige soll es künftig eine Pflicht zur Altersvorsorge geben. So sollen diese künftig ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Allerdings soll es für sie eine „einfache und unbürokratische“ Möglichkeit zu einem Opt-out geben – sie können sich alternativ also auch privat absichern. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre private Altersvorsorge insolvenz- und pfändungssicher ist und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führt.
Im Gegensatz zur Riester-Rente sollen künftig auch Selbstständige Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge haben.
Wir halten Sie über die weiteren gesetzlichen Entwicklungen an dieser Stelle natürlich unterrichtet.
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