top of page
Suche
  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Neue Corona - Verordnung in Niedersachsen veröffentlicht

Aktualisiert: 4. Nov. 2020

Die aktuelle Corona - Verordnung in Niedersachsen, die ab dem 2.11. gilt, ist veröffentlicht.

Hiernach gilt:

I. Schließung von PT - und Mikrostudios fraglich


§ 10 Betriebsverbote sowie Betriebs-und Dienstleistungsbeschränkungen


(1) Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:


(...)


7.Angebote des Freizeit-und Amateursportbetriebsauf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen,wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,


8.Saunen, Thermen, Schwimm-und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen


Sofern man PT - und Mikrostudios unter den Begriff einer "privaten Sportanlage" fasst, wäre PT in PT - und Mikrostudios in der 1 :1 - Betreuung nach dem Wortlaut der Vorschrift weiterhin zulässig, weil die sportliche Betätigung auch "in" den privaten Sportanlagen stattfindet darf, und nicht nur auf eine sportliche Betätigung im Freien beschränkt wird, wie die z.B. in anderen Verordnungen der Fall ist.


Dagegen steht allerdings die Formulierung "Fitnessstudios und ähnliche Einrichtung", die geschlossen sein müssen. PT - und Mikrostudios könnte man insoweit ggf. unter den Begriff der "ähnlichen Einrichtung" fassen.


Wie der jeweilige Studiobetreiber konkret vorgeht, sollte im Rahmen einer individuellen Beratung besprochen werden, da hier u.U. hohe Bußgelder drohen können.


II. Zulässigkeit von PT (1:1 - Betreuung) im Freien

Aufgrund der vorgenannten Vorschrift dürfte PT - Training in der 1:1 - Betreuung im Freien zulässig sein. Zwar findet sich keine konkrete Regelung hierzu in der Verordnung, aber wenn auf öffentlichen Sportanlagen die Ausübung von Individualsport zu zweit zulässig ist, sollte dies auch für die sportliche Betätigung zu zweit im öffentlichen Raum grundsätzlich zulässig sein.


Ergänzende Anmerkung vom 3.11.2020: In einem Fall hat bereits ein Ordnungsamt in Niedersachsen den Weiterbetrieb eines PT - Studios ausschließlich in der 1 : 1 - Betreuung zugelassen.


Ergänzende Anmerkung vom 4.11.2020: Im Landkreis Peine lässt das Ordnungsamt auch im PT-Studio Trainings zu; dies sogar auch in Kleingruppen und sogar Yogakurse werden erlaubt. Die Formulierung, die seitens des Ordnungsamtes dem PT nahegelegt wurde, war der Begriff „gewerbliche Tätigkeit“. Auf diese Begrifflichkeit solle sich der PT beziehen und nicht die Betonung auf die "sportliche Tätigkeit", die eher eingegrenzt werde durch die Vorgaben aus der Landesverordnung.


112 Ansichten0 Kommentare

Comments


Beitrag: Blog2_Post
bottom of page