Heute haben wir für einen PT die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingereicht, um doch noch eine Befreiung des PT von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen, nachdem das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen mit einer fadenscheinigen Begründung das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg aufgehoben und die Rentenversicherungspflicht des PT festgestellt hatte.
Ich werde zum Fortgang der Sache weiter berichten.
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