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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

PT in Sachsen trotz Corona - Maßnahmen aktuell möglich?

Gestern erreichte uns folgende Anfrage:


"Gern möchte ich Sie um Rat bitten bzgl. der aktuellen Corona Verordnung in Sachsen und meiner Tätigkeit als Personal Trainerin.


Ich habe ein Kurs- und Personal Fitness Studio. Die Kurse laufen seit Anfang der Woche im Online Betrieb.


Personal Training ist ein 1:1 Training, welches ich in den letzten Wochen unter 2G, mit 1.5Meter Abstand und mit allen Hygienevorschriften im Trainingsraum durchgeführt habe. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich unter der aktuellen Verordnung (gültig seit dem 22.11.21) weiterhin das 1:1 Training im Studio ausüben darf? Meine Klienten und ich würden auch auf 2G+ umstellen."


Hierzu mussten wir leider folgendes antworten:


"Nach § 13 Abs. 1 der aktuellen Verordnung zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle gilt:


Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.


Damit ist das Sportausübungsverbot in Sachsen sehr weit gefasst und verbietet die Sportausübung in allen dafür vorgesehenen Einrichtungen vollumfänglich – auch für Personal Training und auch im Bereich des 1:1-Trainings. Es gelten nur sehr einschränkte Ausnahmen, beispielsweise für den Profisport oder für Sport mit Kindern in einem Alter bis 16 Jahren.


Auch mit einem strengen Hygienekonzept sowie einer strikten Einhaltung von 2G+ kann dieses Verbot leider nicht umgangen werden."




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