Ein aktuelles Urteil erhitzt die Gemüter: Obwohl während der Coronapandemie Fitnessstudios schließen mussten, wurden oftmals die Mitgliedsbeiträge weiterhin eingezogen. Was gilt nun in den Zeiten behördlicher Schließungen in Bezug auf die gezahlten Mitgliedsbeiträge? Sind diese vom Fitnessstudiobetreiber zu erstatten?
Lesen Sie alles Weitere zu dieser Entscheidung in meiner aktuellen Kolumne in der neuen body LIFE 1 I 2022.
Fur Rückfragen stehe ich wei gewohnt unter kroll@nkr-hamburg.de zur Verfügung.
Comments