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Verfahren erster Zahlungen der Novemberhilfe festgelegt!

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben sich auf ein Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe geeinigt. Über 10 Mrd. Euro sollen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, eine zentrale Unterstützung bieten. Die kurzfristige Abschlagszahlung ab Ende November umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).

  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

 
 
 

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