Nun auch die Bayern: Das Verwaltungsgericht München hat in einem Beschluss vom 11.5. auf Antrag eines EMS - Studios entschieden, dass EMS - Training in Bayern unter bestimmten Auflagen zulässig ist.
Der Tenor des Beschlusses lautet:
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Aktuell zeichnet sich aber eine deutliche Tendenz ab, dass die Verwaltungsgerichte die fortgesetzten Schließungsanordnungen der Behörden nicht mehr länger anerkennen wollen.
Wer also nicht mehr länger warten will, hat bei möglichen gerichtlichen Maßnahmen mittlerweile recht gute Karten.
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