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"Wenn es wieder losgeht..." - Wie könnten die rechtlichen Auflagen, z.B. für Hygienepläne, aussehen?

Autorenbild: Matthias W. KrollMatthias W. Kroll

Jens Spahn hat erklärt, dass die Bürger in der Lage sein sollten, sich bald wieder im Fitness - Studio fit zu halten. Der Innensenator in Hamburg, Andy Grote hat bereits in der letzten Woche angedeutet, dass Hamburg möglicherweise ab dem 4.5.2020 oder kurz danach die Sportstätten und auch Fitness - Studios wiedereröffnen lassen wird. Die Zeichen stehen also derzeit auf Fortsetzung des eigenen Geschäftsbetriebs nach langen Wochen der Betriebsschließung.


Was kann und muss ich als Studiobetreiber nun in rechtlicher Hinsicht tun, wenn wir auf Wiedereröffnungen zusteuern? Wie kann ich die Zeit im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben vorbereitend nutzen, bis es wieder losgeht?


Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiedereröffnung sind derzeit noch nicht klar. Ich gehe aber davon aus, dass ein Kernpunkt die Umsetzung von Hygienevorschriften sein wird. Spahn hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es - anders als noch bei der ersten Öffnungswelle - vermutlich keine Größenbeschränkungen, sondern vielmehr konkrete Auflagen geben wird, was im Rahmen einer Wiedereröffnung an Hygieneregeln einzuhalten sein wird. Das verwundert kaum, da verschiedene Gerichte zwischenzeitlich die eigenartige 800 qm - Grenze für Geschäfte im Einzelhandel als rechtwidrig angesehen haben.


Mit welchen rechtlichen Auflagen wird man somit wohl als Studiobetreiber insbesondere zu Hygienevorschriften rechnen müssen?


Für die Beantwortung dieser Frage erscheint aus meiner Sicht ein Blick auf das Friseurhandwerk sinnvoll: Die Friseure dürfen ab dem 4.5. unter strengen Hygieneregeln wiedereröffnen. Die Hygienevorschriften sind im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk der zuständigen Berufsgenossenschaft niedergelegt.


Nachzulesen ist das im Detail hier:



Dieser Arbeitsschutzstandard fußt auf dem Standard des Bundesarbeitsminsteriums, der bereits in der vergangenen Woche veröffentlicht worden ist:



Es dürfte daher nicht überraschen, wenn sich die Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für den Betrieb von Fitness - Studios zuständig ist, diese Standards als Vorlage nimmt, um damit auch einen entsprechenden Standard für die Fitness - Branche zu entwickeln.


Um sich also bereits auf eine Wiedereröffnung vorzubereiten, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, sich auch schon zu diesem Zeitpunkt mit dem o.a. Standards zu beschäftigen, auf dieser Grundlage entsprechende vorbereitenden Maßnahmen einzuleiten und den Entwurf eines Hygieneplanes unter Einbezug dieser Regelungen erstellen.


Über die weiteren Entwicklungen halte ich unterrichtet!


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