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  • AutorenbildMatthias W. Kroll

Änderung der Corona - VO in Hessen: PT im Studio, draußen und beim Kunden zu zweit erlaubt!

Hessen hat die Corona - VO gelockert. In einer PM von heutigen Tage heißt es auszugsweise:


"Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bereich Sport und Kunst- und Musikschulen verändert.


Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportler möglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben.

Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an.  Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung - geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.

„Gemeinsam mit dem Landessportbund wollen wir Freizeit- und Amateursport ermöglichen. Es ist aber wichtig, dass Sportlerinnen und Sportler sich an die Regeln halten. Oberstes Ziel bleibt es, Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, sagte Peter Beuth. Der Landessportbund habe zugesagt, dass die verbindlichen Hygieneregeln und Kontaktbeschränkungen in den Vereinen auch eingehalten würden."


Sofern PT - Studios unter den Begriff der "Sportanlage" gefasst wird, dürfte damit auch wieder im PT - Studio trainiert werden, wobei dieser Auslegung der Wortlaut entgegensteht, dass "Fitness - Studios und ähnliche Einrichtungen" zu schließen haben.


Nach dem Willen des hessischen Verordnungsgebers ist es aber so, dass Sport zu zweit auch im Innenraum gefördert werden soll, was bei PT - Studios der Fall ist, sodass PT - Studios hier ausdrücklich nicht mit Fitness - Studios gleichzusetzen sind, da eine 1 : 1 - Betreuung erfolgt. Dieser Weg in Hessen sollte auch gute Begründungen liefern, wie in anderen Bundesländern gegen die Schließung von PT - Studios gerichtlich vorgegangen werden kann.


Hinweis: Dieser Blog ersetzt keine verbindliche Rechtsberatung und die hier geposteten Informationen sind ohne rechtliche Gewähr. Da hohe Bußgelder drohen, sollte anwaltlicher Rat oder eine Erklärung der zuständigen Ordnungsbehörde eingeholt werden.



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